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Polizei muss bei mehreren Feiern wegen Verstößen gegen die Corona- Verordnung einschreiten/ Betroffene größtenteils uneinsichtig

Private Partys in Mannheim und Heidelberg beendet

Im Rahmen der Kontrollen der geltenden Regeln zum Infektionsschutz mussten Beamte im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim gestern abend und heute nacht gleich mehrere Partys in Mannheim und Heidelberg auflösen, bei denen die erlaubte Personenanzahl von 10 deutlich überschritten wurde oder mehr als zwei Haushalte gemeinsam feierten.

Trotz eindringlicher Warnhinweise persönliche Kontakte momentan auf ein Minimum zu reduzieren und konkreter Vorschriften für Feiern im öffentlichen und privatem Raum, musste die Polizei in Mannheim und Heidelberg auch zu Beginn dieses Wochenendes feststellen, dass es so manche mit dem Infektionsschutz nicht so genau nehmen.

So mussten die Beamten gestern abend im Mannheimer Stadtteil Schönau eine Geburtstagsfeier mit 23 Personen in einer knapp 50 Quadratmeter großen Wohnung auflösen, in der Innenstadt führte laute Musik und Grölen die Polizei zu einer privaten Party im Quadrat U 1. Dort versuchten sich 15 Gäste der Kontrolle zu entziehen, in dem sie sich in einem Zimmer verbarrikadiert hatten, drei weitere versteckten sich auf dem Balkon und hinter einer Türe.

Auch als Beamte des Polizeireviers Heidelberg-Mitte bei einem Keller eines Mehrfamilienhauses in der Römerstraße nach dem rechten schauen wollten, versuchten sich die Feiernden in den angrenzenden Räumen zu verstecken, öffneten letztlich aber die Eingangstüre. Zunächst wurden zwei Gäste neben dem Gastgeber selbst festgestellt, der versicherte, dass sich keine weiteren Personen im Keller aufhalten würden. Eine genauere Kontrolle ergab jedoch, dass sich drei Frauen unter einem Wäscheständer und ein Mann hinter einer Waschmaschine versteckt hielt.

Im Verlauf der Nacht mussten insgesamt sieben Feiern im Bereich Heidelberg und Mannheim aufgelöst werden. Die Kontrollen ergaben, dass bei allen Feiern die Gäste aus mehr als zwei Haushalten stammten. Zudem zeigten sich die Gastgeber aber auch die Gäste den polizeilichen Maßnahmen gegenüber wenig aufgeschlossen.
 
Alle Teilnehmer dieser Partys wurden der Örtlichkeit verwiesen und haben nun wie die Gastgeber auch eine Anzeige am Hals.

Die geltenden Corona-Vorschriften des Landes Baden- Württemberg erlauben momentan nur Treffen oder Feiern im privaten oder öffentlichen Raum, wenn die Personen aus maximal zwei Haushalten stammen oder wenn diese in gerader Linie miteinander verwandt sind. In allen Fällen gilt: höchstens zehn Personen.
 
Das Polizeipräsidium Mannheim kündigte an, die intensivierten Kontrollen auch weiterhin fortzusetzen und Verstöße gegen die geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz konsequent zur Anzeige gebracht.