Ausgangsbeschränkungen auch in Ludwigshafen und Speyer
Nach Mannheim führen jetzt auch Ludwigshafen und Speyer eine nächtliche Ausgangsbeschränkung ein. Das Haus verlassen darf man dann nur noch aus triftigen Gründen.
Nach Mannheim führen jetzt auch Ludwigshafen und Speyer eine nächtliche Ausgangsbeschränkung ein. Das Haus verlassen darf man dann nur noch aus triftigen Gründen.
Das Ziel ist auch hier die Corona-Ansteckungen zu reduzieren. Die Stadt Ludwigshafen geht davon aus, dass sich die Menschen hauptsächlich bei privaten Treffen in Wohnzimmern anstecken. Das Land hat am Nachmittag grünes Licht für die Beschränkungen gegeben.
Was ist dann noch erlaubt?
Das Haus verlassen darf man noch für berufliche Tätigkeiten. Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Außerdem darf man zum Arzt oder zur Apotheke. Besuchen darf man auch seinen Lebenspartner und alte und kranke Menschen um die man sich kümmern muss. Auch mit seinem Hund Gassi gehen ist erlaubt. Einkaufen gehen ist nach 21 Uhr nicht mehr erlaubt. Genauso wenig, wie Freunde besuchen oder mal schnell an der Tankstelle etwas kaufen.
Darüber hinaus werden die allgemeinen Ladenöffnungszeiten auf den Zeitraum von 5 bis 21 Uhr begrenzt und ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit erlassen. Zudem dürfen sich nur noch lediglich Personen eines Hausstandes mit zwei Personen jedoch nur aus einem weiteren Hausstand treffen
Wann gelten die Berschränkungen?
Die Ausgangsbeschränkungen gelten immer von 21 Uhr bis 5 Uhr.
In Ludwigshafen gilt die Regelung ab Samstag (5. Dezember).
In Speyer gilt die Regelung ab Montag (7. Dezember).
Im Rhein-Pfalz-Kreis und in Frankenthal gelten die Regelungen ab Dienstag (8.Dezember).
Wie wird das kontrolliert?
Natürlich kann nicht jeder einzelne kontrolliert werden. Es wird aber Stichproben geben. Um einen großen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, muss auch nicht jeder eine Bestätigung vom Arbeitgeber haben. Ein aktueller Dienstplan, oder die Arbeitskleidung zum Beispiel reichen der Polizei als plausible Erklärung aus. Kontrolliert werden dann Fußgänger aber auch Autofahrer. Wer gegen die Regeln verstößt, muss ein Bußgeld zahlen. Die Höhe des Bußgeldes muss noch festgelegt werden.