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Inzidenzzahl übersteigt Grenzwert von 200 pro 100 000 Einwohner / Ab Montag tritt neue Allgemeinverfügung in Kraft

Ausgangsbeschränkungen im Kreis Bergstraße

Im südhessischen Kreis Bergstraße wird es ab Montag Ausgangsbeschränkungen geben. Bereits am Freitag meldete die Verwaltung in Heppenheim bei den Neuinfektionen mit dem Coronavirus erstmals eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 200.
Am heutigen Sonntag liegt der Wert am dritten Tag in Folge bei mehr als 200, damit greift die Stufe "schwarz" des hessischen Corona-Eskalationskonzepts und dies bedeutet für die Bewohner im Kreisgebiet unter anderem auch eine nächtliche Ausgangssperre.

Die Zahlen der Corona- Neuinfektionen im Kreis Bergstraße machen weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus unumgänglich: 146 Neuinfektionen wurden am Freitag gemeldet, die 7-Tage-Inzidenz stieg damit auf  204,8.  Da dieser Wert gestern und heute weiterhin über 200 lag, gehört das Kreisgebiet gemäß dem hessischen Stufenplan zur Bekämpfung des Coronavirus zu den Regionen der Stufe "schwarz". Damit muss die Verwaltung in Heppenheim ab Montag (21. Dezember) weitere Beschränkungen anordnen, unter anderem auch Ausgangssperren. Eine dementsprechende Allgemeinverfügung wird im Verlauf des Tages auf der Webseite des Kreises verkündet.

Nach Vorgaben der hessischen Landesregierung gilt ab morgen im gesamten Kreisgebiet in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr früh eine Ausgangssperre. Das Verlassen der eigenen Wohnung wäre während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen zuzulassen, insbesondere zur ​Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, Begleitung Sterbender, Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen, sowie zur Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention. 

Für Heiligabend und die beiden Weihnachtsfeiertage sollen im Kreis Bergstraße jedoch Sonderregeln gelten: Am 24. Dezember soll die nächtliche Ausgangssperre um 24 Uhr beginnen. am 25. und 26. Dezember um 22 Uhr.

Weitere Anpassungen wird es auch für die Maskenpflicht, den Wechselunterricht an Schulen und den Nachweis von negativen Coronatests in Alten-und Pflegeheimen geben.

Die Maßnahmen werden aufgehoben, wenn die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 200 liegt.