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Genauer Start noch unbekannt

Worms: Nächtliche Ausgangsbeschränkungen kommen

Eine nächtliche Ausgangsbeschränkung bestimmt für viele bereits seit Dezember den Alltag. Durch den steigenden Inzidenzwert hat der Verwaltungsstab in Worms einen Entwurf für eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht.

Momentan gibt es noch keine Einschränkung des Bewegungsradius. Die Stadt möchte erstmal darauf verzichten. Stattdessen hat sich Worms mit einem Appell an die Bürger gewendet. Die Bewohner sollen auf Ausflüge in das Umland verzichten. Gegebenenfalls könnte aber noch nachjustiert werden.

Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens dürfen sich Bürger aus Wormser Stadtgebieten nicht mehr draußen aufhalten. Ausgenommen von der Ausgangsbeschränkung, sind Personen die einen triftigen Grund haben ihre Wohnung zu verlassen. Dazu gehören berufliche Gründe, medizinische Notfälle, tiermedizinische Notfälle, Besuche von Ehe- oder Lebenspartnern, Personen die Hilfe- und Pflegebedürftige Personen unterstützen, Personen die Sterbende und Schwerstkranke begleiten und Hundebesitzer die ihren Hund ausführen müssen.

Öffnungszeiten von gastronomischen Einrichtungen, Liefer- und Abholdienste, sowie der Straßenverkauf sind ebenfalls höchstens bis 21 Uhr gestattet. Auch Supermärkte müssen bis spätestens 21 Uhr schließen. Ziel der Allgemeinverfügung, ist die Kontakte einzuschränken und damit das Infektionsgeschehen der Stadt wieder einzudämmen. Ein genauer Termin ab wann die Allgemeinverfügung gilt, steht noch nicht. Erstmal muss das Ministerium grünes Licht geben. Der Wormser Oberbürgermeister Adolf Kessel rechnet damit, dass ab Mittwoch Abend die Ausgangsbeschränkung gilt.