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Polizeistreife hält während der Ausgangsbeschränkung einen ganz besonderen Fall an

Betrunken und ohne Führerschein in einem fremden Auto

Seit dem 16. Dezember gibt es in vielen Orten eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Zwischen 20 Uhr und 5 Uhr morgens soll man nicht ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Damit diese Verordnung eingehalten wird, kontrollieren Beamte nachts die Straßen. So kam es, dass ein 44 Jähriger Autofahrer nachts um 3 Uhr den Polizisten aus Neckargemünd besonders aufgefallen ist.

Am Sonntagmorgen um 2:50 Uhr hat eine Streife des Polizeireviers Neckargemünd in der Neckargemünder Straße einen 44 Jährigen Autofahrer kontrolliert. Der Mann hat mit seiner Fahrt gleich mehrere Verstöße begonnen. Bei der Kontrolle hat der Autofahrer angegeben, seinen Führerschein und seine Fahrzeugpapiere vergessen zu haben. Da der Mann außerdem noch einen starken Alkoholgeruch hatte, wurde noch ein Alkoholtest gemacht, bei dem ein Alkoholwert von 1,62 Promille festgestellt wurde. Auf der Fahrt zum Polizeirevier, hat der Alkoholisierte gestanden, gar keinen Führerschein zu besitzen und auch gar nicht in seinem eigenen Auto gefahren zu sein. Der Mann hat sich nach eigenen Angaben vorher mit einem Freund getroffen aus Waldhilsbach. Als sich der Freund des Autofahrers schlafen gelegt hat, hat der 44 Jährige einfach die Autoschlüssel des Freundes genommen, ohne Absprache mit diesem. Anschließend ist er mit dem Auto des rechtmäßigen Fahrzeughalters losgefahren. Der Betrunkene wollte mit dem fremden Wagen nach Hause fahren. Den 44- Jährigen erwartet jetzt eine Anzeige. Schließlich ist er nach 20 Uhr, ohne triftigen Grund, betrunken, ohne Führerschein und unbefugt in einem fremden Auto gefahren. Das Auto samt der Schlüssel, wurde von der Polizei sichergestellt.