Stadt Heidelberg erweitert Maßnahmen
Wie bereits angekündigt hat die Stadt Heidelberg eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht.
Wie bereits angekündigt hat die Stadt Heidelberg eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht.
Die Verfügung gilt bereits ab Donnerstag, dem 8. Juli. Diese besagt, dass in der Heidelberger Altstadt, auf der Neckarwiese und in Teilen Bergheims an den Wochenenden weiterhin ein nächtliches Alkoholverkaufs- und -konsumverbot gilt. Oberbürgermeister Würzner fordert die Barbetreiber bereits stark alkoholisierten Jugendlichen kein Alkohol mehr auszuschenken. Sollten die Barbetreiber dies dennoch machen, drohen Konsequenzen bis hin zum Konzessionsentzug. Außerdem wurde das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese verschärft. Zwischen ab 21 Uhr und 6 Uhr darf man sich hier an den Wochenenden nicht mehr aufhalten.
Das nächtliche Alkoholverkaufs- und Alkoholkonsumverbot sowie das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese dienen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, dem Lärm- und Infektionsschutz. Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung der Regeln kontrollieren.
Sagt Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson.
Wo gilt das nächtliche Alkoholverkaufs- und -konsumverbot?
Der Geltungsbereich des nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbots erstreckt sich auf die Bereiche Altstadt (einschließlich des Bereiches rund um das Heidelberger Schloss, den Karlstorbahnhof, Neckarstaden und die Alte Brücke mit der Nepomuk-Terrasse) und Neckarvorland, Neckarwiese, Montpellierbrücke, Bismarckplatz, Bergheimer Straße, Schwanenteichanlage.
Wann gilt das nächtliche Alkoholverkaufs- und -konsumverbot?
Das Verkaufsverbot von Alkohol gilt immer freitags und samstags von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags. Das Alkoholkonsumverbot gilt jeweils erst eine Stunde später – von 24 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags. Das Verbot tritt am Donnerstag, 8. Juli, in Kraft und ist zunächst bis einschließlich Montag, 2. August 2021, befristet.
Wo gilt das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese?
Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee (siehe Karte). Dazu gehört auch die Nutzung der Sitzbänke.