Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg mitteilt, erhebt diese nach umfangreichen Ermittlungen Anklage wegen Mordes. Der 14-jährige Junge soll den 13-jährigen mit mehreren Messerstichen hinterrücks getötet haben. Der Angeklagte wurde unmittelbar nach der Tat festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Wie die Ermittlungen zeigten, war der Angeklagte dabei "einem bereits geraume Zeit zuvor gefassten detaillierten Tatplan gefolgt."
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Eifersucht des 14-jährige ihn bis zum Mord getrieben hat. Es ging um die Gunst eines Mädchens, so die Staatsanwaltschaft. Nachdem Sachverständige und Jugendpsychiater eingesetzt wurden, kam die Staatsanwaltshaft zu dem Entschluss, dass der Jugendliche strafmündig ist und „seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.“
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat daher Anklage wegen Mordes zur Jugendkammer des Landgerichts Heidelberg erhoben. Dem Angeklagten drohen im Falle der Verurteilung Jugendstrafe bis zu zehn Jahren.