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Richter sprechen Angeklagten frei

Urteil im Paketbombenprozess in Heidelberg gefallen!

Freispruch im Heidelberger Paketbomberprozess - das Heidelberger Landgericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den 67 jährigen Angeklagten.

Der Mann aus Ulm muss aber eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen, weil er illegal Munition aus seiner Bundeswehrzeit aufbewahrte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, mehrere Paketbomben unter anderem an Lidl in Neckarsulm und den Getränkehersteller ADM Wild in Eppelheim geschickt zu haben. Mehrere Menschen waren verletzt worden. Der Angeklagte selbst hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert.

Die erste Bombe explodierte Mitte Februar diesen Jahres

Die Serie der Briefbombenattacken begann am 16. Februar, in der Warenannahme des Eppelheimer Getränkeherstellers ADM Wild. Hier wurde ein Mann durch eine Verpuffung verletzt, als er ein Paket entgegennahm. Nur einen Tag später explodierte ein Brief in der Lidl-Zentrale in Neckarsulm - hier wurden gleich drei Menschen verletzt. Ein drittes Paket an den Babynahrungshersteller Hipp wurde rechtzeitig am Flughafen München abgefangen und entschärft.

Schwere Vorwürfe von Seiten der Staatsanwaltschaft - die Verteidigung plädiert auf Freispruch

Die Heidelberger Staatsanwaltschaft warf dem Rentner vor, eine Sprengstoffexplosion hebeigeführt zu haben. Dazu einmal gefährliche Körperverletzung sowie versuchte schwere Körperverletzung. Alles mit dem Ziel, um Geld von den Unternehmen zu erpressen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, weil ihr Mandant laut einem Gutachten nicht der gesuchte Täter sein könne.

Das Urteil der Heidelberger Richter: Freispruch

Am Ende schlossen sich die Richter am Heidelberger Landgericht der Verteidigung an - der 67Jährige wurde freigesprochen. Monatelang saß der Mann also unschuldig in Haft. Ganz ungeschoren kommt der Mann nach dem Urteil aber nicht davon: Weil er aus seiner Bundeswehrzeit Munition in seinem Keller gehortet hatte, muss er jetzt eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen. Der Vorsitzende der Kammer bezeichnete das Ergebnis des Prozesses als unbefriedeigend. Zum einen für die Opfer der Bomben, zum anderen auch, weil der wahre Paketbomber noch immer nicht geschnappt ist.