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Sinsheim-Eschelbach: Urteil im Mordprozess gegen einen 14-Jährigen

Im vergangenen Februar soll ein 14-Jähriger einen 13-Jährigen aus Eifersucht erstochen haben. Jetzt wurde das Urteil im Mordprozess gesprochen.

Im vergangenen Februar soll ein 14-Jähriger einen 13-Jährigen aus Eifersucht erstochen haben. Jetzt wurde das Urteil im Mordprozess gesprochen.
Das Landgericht Heidelberg hat im Strafverfahren gegen den 14-Jährigen am heutigen Tag das Urteil verkündet: und eine Jugenstrafe von 9 Jahren verhängt. 

Die Große Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass das spätere Opfer absichtlich in das Waldgrundstück bei Sinsheim-Eschelbach gelockt wurde. Der Angeklagte stach dem Geschädigten insgesamt sieben Mal in den Rücken- und Halsbereich. Der Geschädigte verstarb wenig später vor Ort. 

Der 14-jährige Angeklagte hat die vorsätzliche Tötung eingeräumt. 
Der Strafrahmen einer Jugendstrafe reicht bei vorsätzlichen Tötungen von 6 Monaten bis hin zu 10 Jahren, sowohl Totschlag als auch Mord. Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten zuvor beantragt, den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten gefordert, den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung hatte hingegen eine Verurteilung von siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags gefordert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die Nebenklage und der Angeklagte können in den nächsten sieben Tagen Revision gegen dieses Urteil einlegen.