Staatsanwaltschaft Heidelberg sucht den Paketbomber
Die Heidelberger Staatsanwaltschaft sucht nach dem Mann, der im Februar 2021 Paketbomben an ADM Wild in Eppelheim, LiDL in Neckarsulm und Hipp in Pfaffenhofen schickte.
Die Heidelberger Staatsanwaltschaft sucht nach dem Mann, der im Februar 2021 Paketbomben an ADM Wild in Eppelheim, LiDL in Neckarsulm und Hipp in Pfaffenhofen schickte.
Wie die Ermittler jetzt bekannt gaben, gab es kurz nach Weihnachten einen Fall, der dem mutmaßlichen Paketbomber zugeordnet wird. In Frankfurt am Main ist am 29. Dezember gegen 11:20 Uhr ein Sprengsatz, welcher in einer Plastiktüte verpackt war, explodiert und hat einen 74-jährigen Mann schwer verletzt. Der Vorfall ereignete sich in der Oppenheimer Landstraße 77, der Sprengsatz war in einer Mülltonnenbox im Bereich eines Treppenaufgangs versteckt.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Taten im Zusammenhang mit den Paketbomben im Februar stehen. Die Heidelberger Staatsanwaltschaft sucht weiterhin nach diesem Täterprofil:
Da den Sendungen nach Eppelheim, Neckarsulm und Pfaffenhofen Erpresserschreiben mit der Forderung nach Kryptowährung vorausging, schließen die Ermittler ein politisches, sowie terroristisches Motiv aus. Weiterhin gilt ein Video aus der Postfiliale in Ulm als einer der aussichtsreichsten Hinweise auf den Täter.
Landeskriminalamt bittet um Hilfe
Das Baden-Württembergische Landeskriminalamt bittet um Zeugenhinweise und schreibt sogar eine Belohnung für jeweils 5.000 Euro aus. Einerseits für die Vorfälle im Februar, andererseits für die Geschehnisse in Frankfurt am Main. Bei folgenden Fragen bitten die Ermittler auf Zeugenhinweise:
Für die Aufklärung der Ereignisse wurde beim LKA BW eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Für sachdienliche Hinweise wurde ein kostenloses Hinweistelefon unter der Tel.: 0800 503503533 geschaltet. Aus dem Ausland kann das Hinweistelefon unter der Tel.: +49 711 93306660 erreicht werden.
Das Landeskriminalamt weist darauf hin, dass beim Auffinden von verdächtigen, abgelegten Gegenständen wie beispielsweise Päckchen, Paketen, abgestellten Koffern, Taschen, Plastiktüten oder nicht zuordenbaren Kartonagen an öffentlichen Plätzen Vorsicht geboten ist. Grundsätzlich gilt: