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Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt weiter in Österreich

Heidelberg: neue Details zum Amokschützen

Sieben Wochen nach dem Amoklauf an der Heidelberger Universität, bei dem ein Student in einem Hörsaal um sich geschossen hatte, gibt es jetzt neue Details zum Schützen.

Nach aktuellem Stand der Ermittlungen, die sich langsam dem Ende nähern, deutet alles darauf hin, dass der 18-jährige Student ein Einzelgänger ohne soziale Bindung zu seinen Kommilitonen war. Er handelte bei der Tat komplett alleine und hatte auch keinerlei Mitwisser, die in seine Pläne eingeweiht waren.

Das Tatmotiv
Das Motiv für seine Tat kann nicht mit Sicherheit geklärt werden, sagt die Heidelberger Staatsanwaltschaft. Jedoch schließt sie ein politisches, rechtsradikales und ein Liebes-Motiv aus. Die Verbindungen zur Partei „Der 3. Weg“ hatten sich nie erhärtet. Zwar hat es Hinweise gegeben, dass der Junge „zeitweilig mit rechtsextremen Ideologien sympathisiert haben könnte“, jedoch „sind keine Tatsachen bekannt geworden, die für die Annahme sprächen, dass diese Sympathie Anlass der Amoktat gewesen sein könnte.“

Mehrere Suizidversuche
Vielmehr war die „narzisstische Persönlichkeitsproblematik“ des 18-jährigen wohl Grund für den Amoklauf. Der Student war seit 2018 in psychiatrischer Behandlung, auch stationär, und hatte wohl auch mehrmals versucht sich das Leben zu nehmen. Der forensische Psychiater sagte zudem, dass der Täter mit einer „starken Verminderung des Selbstwertgefühls und der Fähigkeit, Kritik zu akzeptieren“ zu kämpfen hatte. Zudem spricht einiges dafür, dass „der Täter sich mit der Amoktat für eine in seiner Vorstellungwelt erlittene Kränkung hatte rächen wollen“, so die Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Ermittlungen in Österreich gehen weiter
Nun gehen die Ermittlungen der Heidelberger Staatsanwaltschaft in Wien weiter. Der 18-jährige hatte die beiden Tatwaffen bei einem Waffenhändler gekauft. Das Geld hatte er von einem Studienkredit, den er im Vorfeld beantragte. Mit den 7500€ hat der gebürtige Berliner alle Aufwendungen zur Beschaffung der Waffen gezahlt.

Gegenstand der aktuellen Ermittlungen ist nun, dass der Waffenhändler die gesetzliche Abkühlphase nicht eingehalten haben soll. Diese besagt, dass zwischen Einigung über den Kauf und der Aushändigung der Waffen mindestens 3 Tage liegen müssen. Diese wurden bei einer Waffe nicht ganz und bei der zweiten Waffe gar nicht eingehalten. Die Frage, ob der Amoklauf hätte verhindert werden können, bleibt unbeantwortet. Fakt ist: wäre die Abkühlzeit eingehalten worden, hätte der Student zumindest nicht an besagtem Montag im Hörsaal der Botanik um sich schießen können. Denn dann hätte er keine Waffen gehabt.

Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Männer aus dem Waffenladen. Zum einen gegen den Inhaber, zum anderen gegen einen Mitarbeiter. Die Heidelberger Staatsanwaltschaft sieht einen strafrechtlichen Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung. Aktuell gelten beide als unschuldig.