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Klage gegen Freiburger OB-Wahl vor Verwaltungsgericht

Seit vier Monaten ist Martin Horn Freiburger OB, doch noch immer darf er nicht im Gemeinderat abstimmen.

Denn bisher ist er formal nur Amtsverweser. Grund ist die Klage einer Dauerkandidatin, die am Vormittag vor dem Freiburger Verwaltungsgericht verhandelt wird. Die Frau will die OB-Wahl für ungültig erklären, weil sie nicht zugelassen worden war. Außerdem sei die Briefwahl nicht rechtens gewesen. Beides hatte das Regierungspräsidium zurückgewiesen, dagegen hat die Frau Klage eingereicht.