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Betreiber muss 7.000 Euro zahlen

Urteil wegen Panne im AKW Fessenheim

Ein Leck in einer Leitung - weil er mit dieser Panne mangelhaft umgegangen ist, muss der Betreiber des Kernkraftwerks im elsässischen Fessenheim 7.000 Euro Strafe zahlen.

Das Berufungsgericht in Colmar hat heute ein früheres Urteil bestätigt. Vor dreieinhalb Jahren waren 100 Kubikmeter nicht-radioaktives Wasser aus einer undichten Leitung in den Maschinenraum gelaufen. Dadurch waren wichtige Geräte ausgelaufen.

Das Leck wurde zwar repariert, doch kurz nach gab es ein weiteres Leck nur einen Meter entfernt. Und wieder lief Wasser in den Maschinenraum.

Der Betreiber EDF habe die Gründe für die Panne nicht ausreichend ermittelt und dem neuen Leck nicht vorgebeugt,so die Urteilsbegründung. Das störanfällige Kraftwerk soll bis 2022 abgeschaltet werden.

Foto: Shutterstock