Klage gegen Freiburger OB-Wahl abgewiesen
Freiburgs OB Martin Horn darf vermutlich bald endlich auch im Gemeiderat mitstimmen.
Freiburgs OB Martin Horn darf vermutlich bald endlich auch im Gemeiderat mitstimmen.
Eine Dauerkandidatin ist am Verwaltungsgericht gescheitert. Sie wollte die OB-Wahl für ungültig erklären lassen, weil sie nicht zugelassen worden war.
Das Gericht hat die Klagen mit der Begründung abgewiesen, dass die Frau für den betroffenen Bereich nicht geschäftsfähig und damit auch nicht prozessfähig sei. Doch auch unabhängig davon hätten die Klagen keinen Erfolg. Es sei keine wesentliche Wahlvorschrift verletzt worden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim dagegen Berufung einlegen. Wenn sie das nicht tut, ist Horn nicht mehr Amtsverweser sondern regulärer OB mit Stimmrecht im Gemeinderat.