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Staatsanwaltschaft sieht kein strafbares Verhalten

Keine Ermittlungen gegen Richter im Missbrauchsfall

Der Fall des neunjährigen Jungen aus Staufen, der von seiner Mutter und deren Lebensgefährten im Internet für Vergewaltigungen angeboten wurde, hat bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Dabei hatten mehrere Bürger Familienrichter angezeigt, weil sie das Kind nicht von der Mutter getrennt und damit vor weiteren sexuellen Übergriffen geschützt hätten. Doch die Freiburger Staatsanwaltschaft hat jetzt mitgeteilt, dass sie kein Ermittlungsverfahren gegen die Richter einleiten wird. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten.

Das Jugendamt hatte das Kind aus der Familie genommen, doch zwei Gerichte hatten entschieden, dass der Junge zurück zu seiner Mutter sollte. Die Richter sagten, sie hätten den Worten der Mutter vertraut.

Die 48-jährige und ihr 39-jähriger Lebensgefährte waren vom Freiburger Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Genau wie sechs Männer, die sich an dem Kind vergangen oder es geplant hatten.

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