Damit wird das gesamte Gemarkungsgebiet zum Sperrgebiet erklärt. Halter von Wiederkäuern müssen der unteren Tiergesundheitsbehörde mitteilen, ob die Tiere im Stall, auf der Weide oder auf Triebwegen gehalten werden. Falls es Krankheitsanzeichen gibt, muss das ebenfalls sofort gemeldet werden. Außerdem dürfen Wiederkäuer, Embryonen, Samen und Eizellen nicht aus dem Sperrgebiet hinausgebracht werden.
Im Stadtgebiet Freiburg werden rund 3.500 Schafe, rund 500 Rinder und rund 200 Ziegen gehalten. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich.
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