Stadt Freiburg legt Berufung gegen das Urteil zu Lärm auf dem Augustinerplatz ein
Die Stadt Freiburg wird Berufung einlegen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Sachen Lärm auf dem Augustinerplatz.
Die Stadt Freiburg wird Berufung einlegen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Sachen Lärm auf dem Augustinerplatz.
Das Gericht hatte den klagenden Anwohnern Anfang Dezember Recht gegeben. Die Stadt müsse mit ihrem Gemeindevollzugsdienst dafür sorgen, dass die Nachtruhe eingehalten wird. Lärmgutachten hatten die Forderungen der Anwohner untermauert. Die Stadt sieht aber offenbar nicht den Gemeindedienst in erster Verantwortung. Sie will deswegen die Zuständigkeiten von kommunalem Vollzugsdienst und Landespolizei genauer definieren lassen.
Forderungen der Anwohner werden ernst genommen
Man stelle aber ausdrücklich nicht in Frage, dass die Anliegen der Anwohner berechtigt sind, so Oberbürgermeister Martin Horn. Die Stadt sehe sich in der Pflicht Maßnahmen zur Lärmreduzierung vorzunehmen. Aber das Urteil habe Folgen für die Stadt und über die Stadt hinaus und könne als Präzedenzfall gelten.
Stadt wird nach einer Lösung suchen
Der Stadt sei es wichtig, dass bei der notwendigen Durchsetzung von Recht die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe, so OB Horn. Es liege nicht im Interesse der Stadt, den Augustinerplatz nach Beschwerden räumen zu lassen oder hn bereits im Vorfeld nach 22 Uhr sperren zu müssen. Man werde nach einem passenden Lösungsansatz suchen.