Der Mann erhielt vom Jobcenter innerhalb von vier Jahren Zahlungen in Höhe von über 13.000 Euro. Allerdings arbeitete er in dieser Zeit bei verschiedenen Schweizer Firmen.
Auf die Schlichte kamen ihm die Ermittler des Hauptzollamts Lörrach, nachdem sie ein Hinweis des Basler Amts für Wirtschaft bekommen hatten.
Die bezogenen Sozialleistungen hatte der 61-Jährige immer wieder neu beim Jobcenter beantragen müssen, dabei seinen Lohnbezug aber jeweils verschwiegen. Als die Zollbeamten den Mann mit den Vorwürfen konfrontierten, legte er Unterlagen vor, nach denen er sehr wohl die Behörde über seine Arbeitsverhältnisse informiert habe. Die Schreiben waren sogar mit Eingangsbestätigungen des Jobcenters versehen. Diese Unterlagen stellen sich jedoch als Fälschungen heraus. Auch die Bestätigung einer Schweizer Bank, dass er dort kein Gehaltkonto führe, war gefälscht.
Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann die zu Unrecht bezogenen Leistungen zurückzahlen.