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Mann aus Ghana muss 10 Jahre absitzen

Urteil gegen Vergewaltiger einer Freiburger Studentin ist rechtskräftig

Das Urteil gegen den Vergewaltiger einer Freiburger Studentin bei Bonn ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit.

Es bleibe damit beim Strafmaß von zehn Jahren Haft für den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana.Der Mann hatte im April 2017 ein junges Paar aus Freiburg überfallen. Nachts schlitzte er das Zelt der beiden mit einer Astsäge auf und
verlangte Geld. Dann zwang er die Studentin nach draußen und vergewaltigte sie. Ihr Freund musste das Ganze miterleben.

Im ersten Prozess war der Mann zu einer Haftstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilt worden. Der BGH hob dieses Urteil allerdings teilweise auf. Die Bonner Richter sollten genauer prüfen, ob der Mann vermindert schuldfähig sein könnte. Ein Gutachten belegte aber, dass der Angeklagte voll schuldfähig ist. Dennoch wurde die Strafe auf zehn Jahre Haft herabgesetzt, weil die Richter elfeinhalb Jahre als zu hoch ansahen. Dieses Urteil ist nun