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ADAC plädiert für mehr Rücksicht von Auto- und Radfahrern

Jetzt wird es jeden Tag wärmer - und da steigen viele von uns auch wieder gerne auf's Fahrrad oder Pedelec.

Doch damit steigt auch die Unfallgefahr. Im letzten Jahr haben die Unfälle mit Radfahrern deutlich zugenommen. Laut Polizei ist die Zahl im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald um 12,8%, im Kreis Emmendingen um 35,3%, im Kreis Lörrach um 8,5% und im Kreis Waldshut um 31% gestiegen. Etwas mehr als die Hälfte wurden durch Radfahrer verschuldet. Häufigste Ursache ist die Vorfahrtsverletzung.

Der ADAC Südbaden plädiert deshalb für mehr Rücksicht zwischen Auto- und Fahrradfahrern und hat einige Tipps zusammengestellt:

Was Autofahrer wissen sollten:
•    Abstand halten: Beim Überholen mindestens 1,5 Meter Abstand zum Radfahrer halten. Bei höherem Tempo und Überholen von Kindern sollte der seitliche Sicherheitsabstand mindestens 2 Meter betragen.
•    Radfahrer dürfen auf Radwegen oder auf der Straßen fahren. Außer ein blaues Verkehrsschild schreibt ihnen vor, dass sie den Radweg benutzen müssen.
•    Selbst wenn es vor der roten Ampel eng ist: Radfahrer dürfen laut §5 der Straßenverkehrsordnung wartende Autos rechts überholen – allerdings „mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsichtˮ.
•    Radfahrstreifen sind für Autos tabu: Schutzstreifen für Radfahrer sind meist nur durch eine Markierung von der Fahrbahn abgetrennt. Autofahrer dürfen sie dennoch nicht zum Ausweichen oder Parken benutzen.
•    Vor dem Aussteigen Fahrertür mit der rechten Hand öffnen. So dreht sich der Oberkörper automatisch leicht in Richtung des nachfolgenden Verkehrs –  dadurch bleibt der tote Winkel stets Blick.  

Was Radfahrer beachten sollten:
•    Oft werden Radfahrer schlicht übersehen. Deshalb: Möglichst auffällig kleiden und bei Dämmerung und Dunkelheit das Licht anschalten.
•    Die eigene Absicht eindeutig anzeigen: Ein Autofahrer kann nicht wissen, dass Radfahrer abbiegen wollen, wenn sie kein Handzeichen geben.
•    Stopp an der roten Ampel: Auch Fahrradfahrer müssen an der roten Ampel halten.
•    Radwege benutzen, wo ein blaues Schild es erfordert und nur in die zugelassene Richtung fahren. Auch erfahrene Autofahrer rechnen meist nicht mit Geisterfahrern. Ausnahme: In für Fahrradfahrer freigegebene Einbahnstraßen dürfen Radfahrer auch in die Gegenrichtung fahren.
•    Für Pkw- und Lkw-Fahrer mitdenken: Nicht immer ist diesen klar, dass ihr Fahrzeug einen toten Winkel hat. Als Radfahrer daher den toten Winkel beim Fahren und Stehen meiden.

Foto: David Schunack