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Fall geht an die Bußgeldbehörde

Freiburger Staatsanwaltschaft hat keinen Nachweis für "Krankenwagen-Blockade"

Der "Krankenwagenfall" wird nun an die Bußgeldbehörde Breisgau-Hochschwarzwald übergeben.

Das hatte Mitte Januar für viel Aufregung gesorgt. Ein 56-jähriger Autofahrer soll einen Krankenwagen, mit Blaulicht und Martinshorn auf der B31 in Richtung Freiburg und einem Kind an Bord unterwegs war, extrem an der Weiterfahrt behindert haben. Deswegen hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Doch die konnte dem Mann nun nicht nachweisen, dass er den Krankenwagen bewusst blockieren wollte. Jetzt muss die Bußgeldbehörde prüfen, ob der Autofahrer ordnungwidrig gehandelt hat. Laut DRK hatte der Mann den Fahrer des Krankenwagens mehrfach den Weg versperrt.