Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er Maßnahmen pflichtwidrig unterlassen hat, so die Staatsanwaltschaft. Selbst wenn er anders gehandelt hätte, lasse sich nicht belegen, dass Missbrauchstaten verhindert worden wären. Das Jugendamt hatte den Jungen nach einem ersten Verdacht aus der Familie genommen.
Zwei Gerichte entschieden jedoch, dass der Junge zurück zur Mutter soll, obwohl diese mit einem vorbestraften Sexualstraftäter zusammen war. Die Mutter war im letzten Jahr zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihr Lebensgefährte bekam zwölf Jahre - mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Das Paar hatte das Kind an Pädophile für Sex über das Darknet verkauft.