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Staatsanwaltschaft will Sicherungsverwahrung

Zwei Urteile im Staufener Missbrauchfall teilweise aufgehoben

Jahrelang ist ein heute zehnjähriger Junge aus Staufen sexuell missbraucht worden, weil ihn seine Mutter und ihr Lebensgefährte im Internet für Vergewaltigungen angeboten hatten.

Dafür sind letztes Jahr die Mutter und sieben Täter vom Freiburger Landgericht zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Heute hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zwei Urteile teilweise aufgehoben. Dabei geht es aber nicht um die Schuldsprüche, sondern ob zwei 51 und 34 Jahre alte Männer Hangtäter sind und sie deshalb nach der Haft in Sicherungsverwahrung müssen. Darüber muss jetzt eine andere Kammer des Freiburger Landgerichts neu entscheiden.

Symbolfoto: Shutterstock