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Geldschmuggel aufgeflogen

Weil am Rhein: Über 100.000 Euro im Auto versteckt

Eine saftige Geldstrafe erwartet einen 76-jährigen Franzosen, der vor einigen Tagen am Autobahnzoll Weil am Rhein kontrolliert wurde. Er hatte in seinem Auto 114.000 Euro dabei, die er verschwieg.

Der Mann erklärte gegenüber den Zollbeamten, er habe nichts anzumelden. Er käme aus der französischen Schweiz und sei auf der Heimreise nach Straßburg.
Die Zöllner führten eine Fahrzeugkontrolle durch und wurden fündig. In einer Aktentasche hinter dem Fahrersitz waren die 114.000 Euro in 100- und 50-Euro-Scheinen in fünf Umschlägen verteilt.
Darauf hin gab der Mann an, das Geld aus seinem Schließfach bei einer Schweizer Bank geholt zu haben. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit eingeleitet und es wurde noch vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von knapp 30.000 Euro für das zu erwartende Bußgeld erhoben.

Übrigens, der Mann gab an nichts von seiner Anmeldepflicht gewusst zu haben. Hätte er das Geld ordnungsgemäß angemeldet, hätte er nach dem Festhalten seiner Personalien unbehelligt mit dem ganzen Geld weiterreisen können.

Wer also mit viel Geld die Grenzen von der Schweiz nach Deutschland überschreiten möchte, sollte folgende Regelung des Zolls beachten:
Jede Person, die mit Barmitteln (Bargeld oder Wertpapieren) im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland ein- oder aus Deutschland in einen Nicht-EU-Staat ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Gleichgestellte Zahlungsmittel (Sparbücher, elektronisches Geld, Edelmetalle oder -steine) im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr müssen ebenso unaufgefordert mündlich angezeigt werden.
Auch für Reisende innerhalb der EU gilt die mündliche Anzeigepflicht gegenüber den Zollbeamten im Falle einer Kontrolle bei mitgeführten gleichen Beträgen oder Werten. Formular und Merkblätter dazu finden sich auf www.zoll.de.