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BGH hebt weiteres Urteil im Missbrauchsprozess auf

Ein Junge, der jahrelang von Mutter und Stiefvater für Vergewaltigungen im Internet angeboten wurde - der Missbrauchsfall von Staufen hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Die Mutter und sieben weitere Täter sind zu langen Haftstrafen verurteilt worden.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein weiteres Urteil teilweise aufgehoben. Der Prozess gegen einen 44-jährigen muss neu verhandelt werden. Das Freiburger Landgericht habe eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten wegen schwerer seelischer Abartigkeit nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen, so die Begründung des BGH.

Bereits letzte Woche hatte er entschieden, dass über die Sicherungsverwahrung von zwei 51 und 34 Jahre alten Männern neu entschieden werden muss.