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Grundstücksbesitzer werden nicht enteignet

Kein weiterer Steinbruch in Bötzingen

Die Firma Hauri Mineralstoffwerke in Bötzingen darf keinen zweiten Steinbruch erschließen. Den Antrag hierzu hat nun das Regierungspräsidium abgelehnt.

Wer die Winzergemeinde Bötzingen am Kaiserstuhl kennt, kennt auch den Steinbruch an der Bergstraße. Die Firma Hauri hatte eine Genehmigung für die Erweiterung des Abbaus von Phonolith beantragt, um an einer anderen Stelle einen zweiten Steinbruch zu eröffnen. Dies ist nun nach der Ablehnung durch das Regierungspräsidium nicht möglich.
 
Als Grund für die Ablehnung wird angegeben, dass die Firma keine Nutzungsberechtigungen für einige der für das Vorhaben benötigten Grundstücke von deren Besitzern vorliegen hatte. In dem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren musste das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau daher eine Prognose darüber treffen, ob eine zukünftige Enteignung für diese Grundstücke zugunsten der Firma Hauri erfolgversprechend sein würde. Und kam zum Schluss, dass dies nicht so sei. In seiner Prüfung kam das Landesamt zu dem Ergebnis, dass in diesem konkreten Fall das Grundrecht auf Eigentum gegenüber der Gewinnung des Rohstoffes Phonolith Vorrang habe. Aufgrund dieser Abwägung musste der Planfeststellungsantrag abgelehnt werden.