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Drei Patientinnen bekommen bis zu 25.000 Euro

Schmerzensgeld für fehlerhafte Hüftprothesen

Große Schmerzen und eine weitere Operation - weil sie das ertragen mussten, hat das Freiburger Landgericht erneut drei Klägerinnen Schmerzensgeld zwischen 17.500 und 25.000 Euro zugesprochen.

Zahlen muss das ein Schweizer Hersteller von Medizinprodukten, dessen Hüftprothesen den Frauen 2005 und 2006 eingesetzt wurden.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Prothesen fehlerhaft waren, weil bei ihnen ein erhöhter Metallabrieb festgestellt wurde. Deshalb muss der Hersteller nun grundsätzlich Schmerzensgeld bezahlen, wenn sich ein betroffener Patient aus Angst vor möglichen gesundheitlichen Folgen in einer weiteren Operation eine andere Prothese einsetzen lässt.

Insgesamt wurden über 800 Patienten solche Prothesen eingesetzt. Einige von ihnen haben ebenfalls Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Weitere Prozesse laufen noch.

Foto: Shutterstock