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Verletztes Tier muss erschossen werden

Hund fällt Reh im Britzinger Wald an

Schon wieder hat ein Hund in Müllheim ein Reh gehetzt und angefallen. Der Rebock wurde dabei so schwer verletzt, dass der Jagdpächter das Tier erschießen musste.

Spaziergänger im Britzinger Wald hatten ihn alarmiert. Schon vor ein paar Wochen hatten hier Spaziergänger gemeldet, dass ein großer, unbeaufsichtigter Hund ein Reh gehetzt haben soll.

Das Polizeirevier Müllheim (Tel.: 07631-178 80) und der zuständigeJagdpächter (Tel.: 07631-9362957) bitten Spaziergänger und Anwohner um Mithilfe. Freilaufende, offensichtlich unbegleitete Hunde und  Vorfälle in Bezug auf Wildtiere sollen unverzüglich gemeldet werden. Eine genaue Beschreibung des Hundes wäre sehr wichtig. Es muss davon  ausgegangen werden, dass es sich um einen großen, schnellen Hund aus dem Bereich Zunzingen, Dattingen oder Britzingen handelt. Möglicherweise ist der Hund aus der nahen Nachbarschaft allein unterwegs.

Die Stadt Müllheim möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf die geltenden Vorschriften hinweisen: Auch wenn es außerhalb des Ortes keinen generellen Leinenzwang für Hunde gibt, dürfen diese jedoch nur dann freilaufen gelassen werden, wenn sie zuverlässig auf Zuruf reagieren und der sie begleitende Hundeführer das Tier auch ohne Leine sicher unter Kontrolle hat. 

Läuft ein Hund unbeaufsichtigt im Waldgebiet oder auf Feldern herum, stöbert er Wild auf, hetzt oder reißt er Tiere, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Wiederholungsfall kann es sich sogar um eine Straftat handeln.  Werden Wildtiere verletzt oder gar getötet, ergibt sich zudem eine Schadensersatzpflicht für den Besitzer des Hundes gegenüber dem zuständigen Jagdpächter. Außerdem kann der Jagdpächter eine Unterlassungsklage gegen den Hundebesitzer anstrengen.

Darüber hinaus kann der Hund als gefährlicher Hund im Sinne der Landespolizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde eingestuft werden, woraus sich sowohl für den Hundehalter als auch
für das Tier etliche Auflagen und Einschränkungen ergeben.

Symbolfoto: Shutterstock