Am Abend hat das Regierungspräsidium Freiburg dazu eine Stellungnahme herausgegeben. Die Richter hatten sich in ihrem Beschluss auf ein Lärmgutachten gestützt, das aber veraltet sei, so das Freiburger Regierungspräsidium. Es werde "Anhörungsrüge erheben und auf eine Änderung des Beschlusses hinwirken."
Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte entschieden, dass aus Lärmschutzgründen ab 20 Uhr keine Spiele stattfinden dürften. Auch nicht an Sonntagen zwischen 13 und 15 Uhr.
Betroffen davon wären vier der derzeit gültigen Anstoßzeiten an Spieltagen der Fußball-Bundesliga (Freitag 20.30 Uhr, Samstag 18.30 Uhr, Sonntag 13.30 Uhr, Montag 20.30 Uhr).
Mehrere Anwohner hatten nach der Baugenehmigung für das neue Stadion geklagt und waren am Verwaltungsgericht Freiburg damit gescheitert. Der VGH hatte den Beschwerden teilweise statt gegeben.