Bundespolizei erwischt in einem Zug einen offenbar gesuchten Schwarzfahrer
Den Ausweis des Zwillingsbruders zu benutzen ist keine gute Idee. Vor allem wenn gegen diesen mehrere Haftbefehle vorliegen.
Den Ausweis des Zwillingsbruders zu benutzen ist keine gute Idee. Vor allem wenn gegen diesen mehrere Haftbefehle vorliegen.
Am Samstagabend kontrollierte die Bundespolizei einen 23-Jährigen Deutschen in einer Regionalbahn von Basel nach Freiburg. Dabei stellten die Beamten fest, dass der junge Mann gab wegen Schwarzfahrens gesucht wird.
Daraufhin stellte er klar, dass es sich bei seinem Personalausweis um den seines Zwillingsbruder handelt. Eine Überprüfung der Fingerabdrücke bewies die Wahrheit.
Er habe vor einem Clubbesuch seinen eigenen Ausweis nicht gefunden und deswegen den des Bruders mitgenommen. Jetzt wird gegen ihn ermittelt. Und möglicherweise ist die Strafe wegen Missbrauchs von Ausweispapieren teurer als die Geldstrafen seines Burder.
Der stellte sich am nächsten Tag auf dem Polizeirevier Lörrach und bezahlte die Geldstrafen von insgesamt 1370 Euro.