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Ex-Freund von getöteter Artistin muss doch vor Gericht

Der Fall der Artistin, die letztes Jahr tot am Rhein bei Rust gefunden wurde, kommt nun doch vor Gericht.

Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Im Oktober hatte das Freiburger Landgericht abgeleht, ein Hauptverfahren wegen Totschlags zu eröffnen und hatte den Haftbefehl gegen den 31-jährigen Ex-Freund des Opfers aufgehoben, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gebe. Gegen diesen Beschluss hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Beschwerde eingereicht.

Das OLG Karlsruhe sagt nun, ein Fremdverschulden liege nahe. Außerdem würden Spuren und Beobachtungen von Zeugen dafür sprechen, dass der Mann den Tod der Frau verschuldet habe. Weil es keine Anhaltspunkte für einen Unfalltod gebe, müsse der Verdacht einer vorsätzlichen Tötung in einer Hauptverhandlung geklärt werden. Das 33-jährige Opfer hatte im Europa-Park als Artistin gearbeitet.