Dieses Urteil hat das Landgericht Freiburg am Nachmittag gefällt. Außerdem muss der 42-jährige an zwei der vier Opfer insgesamt 18 000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Die Jungen waren zum Tatzeitpunkt zwischen 7 und 14 Jahren. Zwei von ihnen hatte er über die evangelische Pfadfindergruppe kennengelernt, die anderen beiden über Freizeitaktivitäten und auf einem Campingplatz.
Nach dem Urteil zeigt sich die badische Landeskirche erschüttert. Wir sind erschrocken über das Ausmaß der Taten, das jetzt bekannt wurde, teilte sie mit. Unser tiefstes Mitgefühl gelte den Betroffenen und ihren Angehörigen.
Die badische Kirche will außerdem von einem externen Juristen klären lassen, wie es zu der Anstellung des Mannes damals kam. Denn der 42-jährige war bereits 2003 wegen Missbrauch angeklagt worden.
Das Gericht sprach ihn letztendlich frei, weil Aussage gegen Aussage stand. "Wir haben damals bewusst dem Freispruch der Justiz vertraut", so die Kirche.