Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Städtische Einrichtungen schließen

Weil am Rhein: Weitere Maßnahmen der Stadt

Die Stadt Weil am Rhein trifft weitere Maßnahmen.

Die ab Mittwoch, 18. März, geltende Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden gilt bis zum 20. April. Die Verfügung betrifft öffentliche als auch private Veranstaltungen. Ausgenommen davon sind Arbeitsstätten, der ÖPNV, Gaststätten sowie Einrichtungen, für die Sonderregeln gelten. Für die Gaststätten gilt inzwischen aber die weiterreichende Rechtsverordnung der Landesregierung, die am Dienstag, 17. März, in Kraft tritt. Beide Regelungen sollen dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Stadtbibliothek, Volkshochschule, Musikschule und weitere Einrichtungen
Um größere Versammlungen von Menschen zu unterbinden sind außerdem sind städtischen Einrichtungen und Gebäude wie die Musikschule, die Volkshochschule, die Stadtibliothek, die Museen, die Jugendzentren, alle Sporthallen und Sportplätze ebenfalls voraussichtlich bis zum 20. April geschlossen. Dies betrifft auch den Nachtsport.

Auch die städtischen Museen bleiben geschlossen. Der Kurs- und Veranstaltungsbetrieb der VHS ruht bis auf weiteres. Über die weitere Planung können Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer sich über http://www.vhs-weil-am-rhein.de informieren. Die Stadtbibliothek verweist darauf, dass auch die Rückgabekiste in dieser Zeit geschlossen bleibt. Alle entliehenen Medien wurden automatisch bis zum 28. April verlängert. Vorbestellte Medien stehen bis zehn Tage nach Wiedereröffnung der Bibliothek zur Abholung bereit. In dieser Zeit können die elektronischen Medien (e-books, e-paper, e-audios) der Stadtbibliothek rund um die Uhr in der Onleihe Dreiländereck genutzt werden.

Dienststellen im Rathaus nur noch eingeschränkt verfügbar
Die Dienststellen im Rathaus sowie der Ortsverwaltung Haltingen sind zum Schutz aller Beteiligten bis aus weiteres nur noch für dringende und unaufschiebbare Fälle persönlich zu erreichen. Hierfür ist es für Bürgerinnen und Bürger erforderlich, vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit dem zuständigen Sachgebiet zu vereinbaren. Die Verwaltung verweist darauf, alle weiteren Anliegen telefonisch, schriftlich oder über das Internet abzuwickeln.

Auf http://www.weil-am-rhein.desind in der Rubrik „Rathaus & Bürgerservice“ unter „Ämter & Mitarbeiter“ die zuständigen Abteilungen und Ansprechpartner mit Kontaktdaten zu finden. Unter der Telefonnummer 07621/704-0 ist die Zentrale zu den üblichen Öffnungszeiten zu erreichen.

Die Beurlaubung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Wohnsitz im Elsass gibt innerhalb der Abteilungen einige Einschränkungen. So ist die Abteilung Baurecht bis auf weiteres nur halbtags zu erreichen. Die Stadtkasse ist für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen, Zahlungen sind nur noch online möglich.