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Freiburger Verwaltungsgericht weist Eilanträge ab

Sperrzeit für Gastronomie bestätigt

Mit der Familie essen gehen oder sich abends noch mit Freunden auf einen Cocktail treffen - das geht in Freiburg und im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald auch weiterhin nur bis 23 Uhr.

Das Freiburger Verwaltungsgericht hat die Eilanträge von zwei Gastronomen aus Freiburg und Müllheim abgewiesen. Die Verlängerung der Sperrzeit sei geeignet, die Corona-Pandemie zu bekämpfen, so die Begründung. Durch die Verlängerung würden Kontakte reduziert und so gebe es weniger Gelegenheiten, das Virus zu übertragen - zumal das Risiko in Innenräumen durch die Aerosolausscheidung bei lautem Sprechen, Singen oder Lachen stark ansteige.

Die beiden Gastronomen hatten darauf hingewiesen, dass durch die Sperrzeitverlängerung mehr privat gefeiert werde. Das Verwaltungsgericht sagt dazu, dass private Ansammlungen von mehr als zehn Menschen nach der Corona-Verordnung des Landes verboten seien. Außerdem könne man nicht davon ausgehen, dass alle Gäste in privaten Räume weiter feiern würden.

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.