Rund 2200 Beamten waren bundesweit im Einsatz und überprüften Betriebe und Beschäftigte in Unternehmen wie Straßenreinigung und Winterdienst, Recyclingbetriebe, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.
Auch in Lörrach, Freiburg und Offenburg wurden Unternehmen geprüft.
Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.
Bereits vor Ort leiteten die Beamten bundesweit 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt.
Im Bereich des Hauptzollamts Lörrach wurden in insgesamt neun Betrieben mehr als 200 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt und Geschäftsunterlagen in den Unternehmen direkt gesichtet. So ergaben sich hier in neun Fällen Hinweise darauf, dass der Mindestlohn nicht in richtiger Höhe ausbezahlt wurde, in fünf Fällen konnte kein Nachweis einer Beitragszahlung an die Sozialversicherungsträger vorgelegt werden.