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Sennenhund wird als Ware angesehen

Bremgarten: Auch Hundewelpen müssen verzollt werden

Ein Ehepaar aus den Niederlanden war sich nicht bewusst, dass auch ein neugekaufter Hund verzollt werden muss. Deshalb fiel für den Familienzuwachs eine Strafe an.

Das Paar wurde vergangene Woche bei einer Stichprobenkontrolle auf dem Autohof Bremgarten an der A5 von Zollbeamten überprüft.
 
 Nach dem Reiseweg gefragt gab der Mann an, er und seine Frau kämen aus der Schweiz. Sie hätten dort einen Hundewelpen gekauft und seien nun auf dem Weg nach Hause. Eine Abfertigung am Grenzzollamt habe nicht stattgefunden.
 
Laut Kaufvertrag hatte das Paar für den Sennenhund Welpen 2000 Schweizer Franken bezahlt, etwas mehr als 1860 Euro.
 
Da nach den einfuhrrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union auch Tiere als Ware zu betrachten sind, war die Einreisefreimenge in Höhe von 300 Euro erheblich überschritten.
 

Das Paar hätte den Welpen bei der Einreise in die EU am Grenzzollamt anmelden müssen, selbst dann, wenn die Reise durch Deutschland nur durchführt.
 
Auch wenn das süße Hündchen die Herzen der Zöllner im Sturm eroberte, mussten die Beamten ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann einleiten und erhoben 16% Einfuhrumsatzsteuer auf den Wert des Vierbeiners. Dies entspricht in diesem Fall ca. 300 Euro. Für die zu erwartende Strafe war zudem eine Sicherheit gleicher Höhe zu hinterlegen.
 
Veterinärrechtlich gab es nichts zu beanstanden. Das Ehepaar zeigte sich verständig, vielleicht überwog auch die Freude am neuen Familienmitglied.