Im ersten Prozess 2018 gab der Spanier zu, den Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben.
Wegen schwerer Vergewaltigung des zur Tatzeit neunjährigen Jungen, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution wurde der Mann zu zehn Jahren Gefängnis und zur Zahlung eines Schmerzensgelds verurteilt.
Auf die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geforderte Anordnung von Sicherungsverwahrung verzichtete das Gericht. Die Begründung war damals, es gebe hierfür nicht die notwendige rechtliche Grundlage.
Die Staatsanwaltschaft erwirkte im Nachhinein jedoch vor dem Bundesgerichtshof, dass über die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung erneut entschieden werden muss.
In einem neuen Prozess ist heute das Urteil gefällt worden.
Gegen den Angeklagten ist nun doch noch Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Das entschied der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau am Freiburger Landgericht.
Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme: Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.