Dem Vergewaltigungsopfer muss er ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro zahlen. Das Gericht verpflichtet ihn außerdem dazu, der 17-jährigen sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die durch den sexuellen Übergriff entstanden sind. Der Mann hatte die 17-jährige bei einer Fasnachtsveranstaltung in Orschweier kennengelernt. In einer Diskothek in Herbolzheim hatte er sie zum Oralverkehr gezwungen und sie dazu veranlasst, Amphetamin zu konsumieren.
Ende Januar 2018 hat er außerdem zwei Mädchen, die zur Tatzeit 13 und 16 Jahre alt waren, sexuell belästigt.
Der Mann befindet sich seit dem 27. Februar 2020 in Untersuchungshaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.