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Systematische Kontrolle der Ausgangsbeschränkung

Rheinfelden: Geschäfte schließen früher

Ab heute gilt im Landkreis Lörrach als Maßnahme gegen die Corona-Pandemie eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Die Stadt Rheinfelden weist ausdrücklich noch einmal darauf hin und erklärt, was dies für ihre Bürger bedeutet. Verstöße werden geahndet.

Im Landkreis Lörrach darf die Wohnung nur in begründeten Ausnahmefällen zwischen 21 und 5 Uhr verlassen werden.
 
Zu den Ausnahmeregelungen zählt unter anderem die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Arztbesuche, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen oder das notwendige „Gassigehen“ mit dem Hund.
 
Ein nächtliches Einkaufen gelte ganz klar nicht als triftige Ausnahme.
 
Daher schließen in Rheinfelden die großen Lebensmittelmärkte um 20.30 Uhr sowie die übrigen Geschäfte um 20 Uhr. Nur Tankstellen dürfen geöffnet bleiben. 
 

Ich kann nur immer wieder an jeden einzelnen appellieren, die Regeln einzuhalten. Die Polizei und der Ordnungsdienst werden die Ausgangbeschränkung von Beginn an systematisch kontrollieren und Verstöße mit einem Bußgeld belegen“,

betont Rheinfeldens Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Ebenso werden Verstöße gegen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Gruppenansammlungen geahndet.
 
Ganz besonders am Herzen liegt dem Stadtoberhaupt die Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen.

Wir als Stadt können nicht jeden einzelnen Haushalt kontrollieren. Wir sind hier wirklich auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen,

so Eberhardt.