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Ausnahmen für Väter der Geburtsstation, Sterbebegleiter, Notfallpatienten und deren Begleitperson

Emmendingen: Besuchsverbot am Kreiskrankenhaus

Patienten müssen geschützt werden. Deshalb dürfen ab sofort keine Besucher mehr im Kreiskrankenhaus ein,- und ausgehen. Es gilt ein generelles Besuchsverbot. Damit reagiert das Haus, wie die meisten Krankenhäuser in der Region, auf die steigenden Fallzahlen in der Corona-Pandemie.

Darüberhinaus werden planbare Eingriffe abgesagt, um die Zahl der Personen im Krankenhaus möglichst gering zu halten.

Mit diesen Maßnahmen möchten wir die medizinische Versorgung unserer Patienten sicherstellen und gleichzeitig unsere Mitarbeitenden vor dem neuartigen Coronavirus schützen. Das ist unser oberstes Ziel“,  

sagt der Ärztliche Direktor Dr. Ulrich Saueressig.
Alle Stationen, die Notaufnahme und die Intensivstation sind weiterhin in Betrieb.
Ausnahmen vom Besuchsverbot gibt es nur in medizinisch begründeten Fällen und nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.
Werdende Väter dürfen das Kreiskrankenhaus weiterhin zur Geburt und auch nach der Geburt betreten. Dies gilt auch für die Begleitperson von Notfallpatienten.
Über die Weihnachtsfeiertage ist das Besuchsverbot gelockert, vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 26. Dezember 2020 darf eine festgelegte Person einen Patienten in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr besuchen.
Die allgemeinen Hygieneregeln (AHA-Regeln) gelten weiterhin. Die Besucher müssen im Krankenhaus eine FFP2-Maske tragen. Sie werden bei Bedarf auch an der Rezeption ausgegeben.
Der Zutritt in das Kreiskrankenhaus ist ausschließlich über den Haupteingang möglich. Für das Betreten des Krankenhauses als Besucher ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.