Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Verwaltungsgericht Freiburg lehnt Eilantrag ab

Querdenker-Demo in Weil am Rhein untersagt

Erneute Niederlage für die Organisatoren der Querdenker-Demo, die morgen in Weil am Rhein geplant war.

Nachdem die Stadt die Kundgebung untersagt hat, sind sie jetzt auch mit ihrem Eilantrag vor dem Freiburger Verwaltungsgericht gescheitert. Die Stadt hatte ihre Ablehnung mit dem Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus begründet.

Diese Entscheidung ist laut Gericht voraussichtlich rechtmäßig. Die Zahl von 3.570 Teilnehmern, die der Antragsteller zuletzt genannt hätte, sei bereits für das Gelände der früheren Landesgartenschau zu hoch. Außerdem spreche aufgrund der Werbung im Internet und der früheren Angaben des Antragstellers alles dafür, dass mit einer größeren Zahl von Teilnehmern zu rechnen sei. Die Kundgebung stehe in unmittelbarem Zusammenhang mit der „Anschlussveranstaltung“ ab 16:00 Uhr, einem Aufzug mit dem Motto „Gegen die Maskenpflicht - für Frieden und Freiheit und keine Diktatur“. Beide Versammlungen würden gemeinsam und ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl beworben und Interessenten aus Frankreich und der Schweiz angesprochen. Es werde die Zahl von 10.000 Teilnehmern genannt.

Es sei damit zu rechnen, dass von einer Vielzahl von Teilnehmern weder die erforderlichen Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasenschutz-Bedeckungen getragen würden. In der Vergangenheit sei es bei Versammlungen der „Querdenken-Bewegung“ zu zahlreichen entsprechenden Verstößen gekommen. Außerdem werde selbst im Hygienekonzept des Antragstellers der Verzicht auf Mund-Nase-Bedeckungen empfohlen.