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Skifahren und Einkaufen sind keine triftigen Gründe

Südbaden: Quarantänepflicht für Touristen bei Grenzübertritt

Mal kurz einen Käse in Frankreich besorgen oder einen Tag Skifahren im Wallis – das geht jetzt nicht mehr – außer es macht einem nichts aus, dass man danach zehn Tage in Quarantäne muss.

Ursprünglich wollte es die Landesregierung vermeiden, dass sich die Menschen in den Grenzregionen bei Kurztrips nach Frankreich oder in die Schweiz einschränken müssen. Doch angesichts der steigenden Zahl der Corona -Neuinfektionen wurden nun vom Gesundheitsministerium die Verordnungen angepasst.
 
Durch die Verschärfung der Regeln für den kleinen Grenzverkehr ist es nur noch aus triftigen Gründen erlaubt ohne Folgen, einen Kurztrip in die Baden-Württembergischen Nachbarländer zu unternehmen.
 
Zu diesen Gründen zählen zum Beispiel Schule und Arbeit, Arztbesuche oder familiäre Angelegenheiten.
 
Wer jedoch nur beim Nachbarn shoppen, wandern oder Ski fahren geht, muss in Quarantäne. Und zwar für 10 Tage!
 
Mit dieser Maßnahme hofft man, die Grenzübertritte vorübergehend auf ein zwingend notwendiges Maß zu reduzieren.