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Anmeldung muss wegen Corona nicht persönlich abgegeben werden

Breisgau-Hochschwarzwald: Eltern können im März Kinder für Gymnasium anmelden

Schafft mein Kind das Gymnasium? Diese Frage mussten sich Eltern schon immer stellen. Doch in der aktuellen Pandemie-Situation ist es sicherlich noch schwieriger, dies zu beantworten. Wer sich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald für das Gymnasium entscheidet, kann sein Kind in der zweiten Märzwoche anmelden.

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat jetzt die Anmeldetermine für die Kreisgymnasien bekannt gegeben. Für die acht allgemeinbildenden Gymnasien sind diese bereits im März.
 
Um Kontakte zu vermeiden, muss in diesem Jahr die Anmeldung nicht persönlich abgegeben werden, sondern kann auch auf anderem Wege wie zum Beispiel per E-Mail oder Post erfolgen. Zum genaueren Ablauf werden die Schulen noch zu gegebener Zeit informieren.
 
Der erste Termin ist am 8. März für die Anmeldung von Schülern für den Musikzug am Albert-Schweizer-Gymnasium.
 
Die Termine für die allgemeinen Anmeldungen sind im Einzelnen:
 
Kreisgymnasium Hochschwarzwald in Titisee-Neustadt:
Am 10. und 11. März, jeweils von 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr.
 
Martin-Schongauer-Gymnasium in Breisach:
Am 10. und 11. März, jeweils von 10:00 bis 17:00 Uhr.
 
Albert-Schweitzer-Gymnasium in Gundelfingen:
Am 10. und 11. März, jeweils von 12:00 bis 16:00 Uhr.
Musikzug: 8. März, 12:00 bis 16:00 Uhr.
 
Marie-Curie-Gymnasium in Kirchzarten:
Am 10. und 11. März, jeweils von 08:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr.
 
Markgräfler-Gymnasium in Müllheim:
Am 9., 10. und 11. März, jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr
 
Faust-Gymnasium in Staufen:
Am 10. und 11. März, jeweils von 13:30 bis 17:30 Uhr.  
 
Kreisgymnasium Bad Krozingen:
Am 10. März von 13:30 bis 18:00 Uhr und am 11. März von 13:30 bis 17:00 Uhr.
 
Kreisgymnasium Neuenburg:
Am 10. und 11. März, jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr.
 
Bei der Anmeldung sind die Blätter 3 (Grundschulempfehlung) und 4 (Formular für die Anmeldung) der Grundschule vorzulegen. Ebenfalls ist eine Kopie eines Identitätsnachweises des Kindes (z.B. Geburtsurkunde, Personalausweis, Kinderreisepass) zur Anmeldung mitzubringen.
 
Für den Fall, dass die Eltern kein gemeinsames Sorgerecht haben, muss ein geeigneter Nachweis über die Sorgerechtsregelung vorgelegt werden.
 
Aufgrund des zum 01. März 2020 in Kraft getretene Maserschutzgesetz muss ein Nachweis darüber vorgelegt werden, dass das Kind ausreichend gegen Masern geimpft oder immun ist. Die kann zum Beispiel durch einen Impfpass im Original oder einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen.