Für morgen stehen insgesamt weitere 250 Impftermine im Kreisimpfzentrum zur Verfügung. Im Laufe des heutigen Mittwochs werden die zusätzlichen Termine freigeschaltet.
Wer ist impfberechtigt?
Impfberechtigt für den AstraZeneca-Impfstoff sind nur Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren aus den Personengruppen der Priorität 1 sowie folgende Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren aus der Stufe 2.
1. Personen mit einer Arbeitgeberbescheinigung über die Tätigkeit
a. in der Pflege bei einem ambulanten Pflegedienst
b. auf einer Intensivstation
c. in der Radiologie
d. in der Notaufnahme
e. als Anästhesist / Anästhesiepfleger in einem Klinikum
f. in einem Dialysezentrum
g. in einer Corona-Schwerpunkt-Praxis / Corona-Zahnarzt-Schwerpunktpraxis
h. in der Onkologie / Transplantationsmedizin
2. Personen ab 18 bis 64 Jahren mit einer Arbeitgeberbescheinigung
a. von einem Krankenhaus, einer Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Physio-, Ergotherapie, Podologie, Hebammen
b. von einem Blut- und Plasmaspendedienst mit Patientenkontakt
c. von einem Abstrichzentrum
d. des Gesundheitsamtes mit Patientenkontakt
e. von einem Anbieter des Hausnotrufdienstes
f. einer JVA / forensischen Psychatrie
g. über die Tätigkeit in der stationären Suchtbehandlung und –reha
h. über die Tätigkeit in einer Behinderteneinrichtung / Demenzeinrichtung
i. einer Schule / eines Kindergartens
j. über die Tätigkeit als Tageseltern (auch Auszubildende und Studierende)
k. Trisomie 21 (Down-Syndrom)
Die Impftermine können über 116 117 gebucht werden sowie über www.impfterminservice.de.
Es gilt zu beachten, dass die Terminservice-Seite noch nicht aktualisiert ist. Es ist daher vorläufig erforderlich, dass Impfberechtigte aus der oben genannten Personengruppe der Stufe 2 angeben, der Personengruppen der höchsten Priorität anzugehören. Hierbei ist es wichtig, die Altersangabe zu beachten, da nur Personen der Personengruppe 2 im Alter zwischen 18 und 64 impfberechtigt sind. Über die Impfung entscheidet das KIZ.