Lörrach: Das Impfzentrum bietet ab sofort Impftermine für 11 000 Menschen an
Im Kreisimpfzentrum in Lörrach gibt es neue Termine für weitere 11.000 Personen.
Im Kreisimpfzentrum in Lörrach gibt es neue Termine für weitere 11.000 Personen.
Die Termine für den Zeitraum vom 9. März bis zum 18. April können ab sofort gebucht werden.
Diese können nach wie vor über die Telefon-Hotline 116117 und über die Online-Plattform www.impfterminservice.de vereinbart werden.
Ein kleiner Teil dieser Termine wird für bereits vorbereitete Gruppenimpfungen verwendet, wie Krankenhausmitarbeiter, ambulante Pflegedienste, Rettungsdienste und Corona-Schwerpunktpraxen.
Damit können wir unsere Impfangebote endlich deutlich erhöhen“, freut sich KIZ-Leiterin Susann Franke vom Landratsamt Lörrach.
Am Dienstag, 9. März, werden dann erstmals 600 Impfungen an einem Tag im Impfzentrum Lörrach durchgeführt. Danach kann in einen wöchentlichen Fünftagesbetrieb übergegangen werden. Verimpft werden die Impfstoffe Biontech und AstraZeneca.
Folgende Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren sind in Baden-Württemberg seit dem 20. Februar 2021 aus der Stufe 2 der STIKO-Empfehlungen zusätzlich zu den bisherigen Personengruppen der Priorität 1 impfberechtigt:
Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen. Dazu gehören:
Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (z.B. Physio-, Ergotherapie, Podologie)
Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt
Abstrichzentren mit Patientenkontakt
Personal des öffentlichen Gesundheitsdiensts mit Patientenkontakt
Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern
Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie
Personal in der stationären Suchtbehandlung und -rehabilitation
Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt
Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
Demenz: Grundsätzlich über Impfungen nach Priorität 1 gemäß § 2 Corona-Impfverordnung in Pflegeheimen abgedeckt.
Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe, sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe
Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung.
Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind etwa auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.
Bei der Terminvergabe über die Onlineplattform ist zu beachten, dass Lehrer und Erzieher dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen sind. Das Land nutzt hier das System des Bundes und ist darauf angewiesen, dass der Bund die Texte des Buchungssystems ändert. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zur Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu vereinbaren, wenn sie unter 65 Jahre alt sind. Die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren.
Bescheinigung des Arbeitsgebers ist Nachweis über Berechtigung
Die Impfberechtigten brauchen für den Termin im Impfzentrum eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber. Diese ist der Nachweis über ihre Impfberechtigung. Vorlagen dafür gibt es auf der Homepage des Sozialministeriums unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de