Die Angeklagte soll sich telefonisch bei einer 89-jährigen Frau in Heidelberg gemeldet und sich als Anlageberaterin ausgegeben haben.
Für eine Transaktion benötige sie 50 000 Euro. Zu einer Geldübergabe kam es glücklicherweise nicht.
In einem zweiten Fall soll sich die Angeklagte bei einer Frau in Heitersheim als Nichte ausgegeben haben. Sie bräuchte wegen eines Unfalls dringend 45 tausend Euro.
Die Frau hatte den Betrug aber sofort erkannt und die Polizei alarmiert. Bei der vorgetäuschten Geldübergabe wurde die Angeklagte festgenommen.