Das Gesundheitsamt Emmendingen hat gestern bekanntgegeben, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Emmendingen an 3 Tagen in Folge den Wert von 100 überschritten hat. Gestern lag er bei 104,6.
Nach der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg hat dies zur Konsequenz, dass verschiedene Lockerungen, die am Montag, 8. März in Kraft getreten waren, ab Morgen nicht mehr gelten.
So gelten ab Dienstag, den 16. März, im Landkreis Emmendingen folgende Verschärfungen der Coronaverordnung :
- Erweiterte Kontaktbeschränkungen: Es sind nur noch Ansammlungen, private Zusammenkünfte und Veranstaltungen gestattet, wenn sich diese aus Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammensetzen; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
- Der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr ist untersagt.
- Schließung von Sportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport. Das gilt nicht für weitläufige Außensportanlagen, die von nicht mehr als den Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts genutzt werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
- Der Einzelhandel darf kein Click & Meet (Öffnung nach vorheriger Terminvergabe) anbieten.
- Der Betrieb von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen) mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege ist untersagt.
-Friseure und Barbershops bleiben geöffnet.
Die oben genannten Rechtsfolgen treten wieder außer Kraft, wenn das Landratsamt Emmendingen eine seit 5 Tagen in Folge bestehende 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner feststellt und dies ortsüblich bekanntmacht. Diese Wirkung tritt dann bereits am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung ein.
Der Emmendinger Landrat Hanno Hurth kann die Enttäuschung der Bürger verstehen: