Als die Beamten den 45-Jährigen fragten, ob er noch weitere gefährliche Gegenstände mit sich führe, verneinte er dies.
Die Polizisten ließen sich jedoch nicht beirren und durchsuchten den Mann. In seiner Bauchtasche fanden sie dann eine geladene Schreckschusswaffe, sowie zwei kleine Döschen mit geringen Mengen Marihuana. Den zum Führen einer Schreckschusswaffe notwendigen kleinen Waffenschein konnte der 45-Jährige nicht vorweisen.
Die Waffen und die Betäubungsmittel wurden sichergestellt sowie Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.