Er soll nach seiner Geburtstagsfeier in erheblich alkoholisierter und aggressiver Stimmung mit seiner Freundin und der späteren Geschädigten auf das Gelände am Tennenbacher Platz in Freiburg gelaufen sein. Als er dort an eine Hauswand habe urinieren wollen, soll die spätere Geschädigte ihn aufgefordert haben, dies nicht zu tun und ihn am Kragen gepackt haben. Der Angeklagte soll die Frau dann weggestoßen und sie zunächst mit beiden Händen am Hals gewürgt haben, dann aber von ihr abgelassen haben.
Als die Geschädigte zu dem Brunnen am Tennenbacher Platz gegangen sei, soll der Angeklagte die Geschädigte gepackt und ihren Kopf solange unter Wasser gedrückt haben, bis sie aufgehört habe, sich zu wehren. Laut Staatsanwaltschaft habe er in Kauf genommen, dass die Geschädigte sterben könnte. Nur weil weitere Zeugen eingegriffen hätten, habe der Angeklagte von der Geschädigten abgelassen. Die Frau habe u.a. Wasser durch Mund und Nase geschluckt und Todesängste erlitten.