Verwaltungsgericht weist Eilantrag des "Bis Späti" in Freiburg ab
Der Freiburger ""Bis Späti“ im Stadtteil Stühlinger darf bis Ende Mai nachts kein Alkohol verkaufen. Dabei bleibt es.
Der Freiburger ""Bis Späti“ im Stadtteil Stühlinger darf bis Ende Mai nachts kein Alkohol verkaufen. Dabei bleibt es.
Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Spätkaufs abgelehnt.Der Spätverkauf „Bis Späti“ ist eine Mischform aus Einzelhandel und Schank- und Speisewirtschaft.
Am 1. März hatte ihm die Stadt untersagt, alkoholische Getränke zum Mitnehmen zwischen 22 und 5 Uhr morgens auszugeben- und zwar vom 15. März bis 31. Mai.
Hintergrund waren Beschwerden von Anwohnern wegen Lärmbelästigungen. Und diese waren jetzt auch wieder der Grund dafür, dass der Eilantrag abgewiesen wurde.
Der TÜV Süd habe bereits neben hohen Messwerten in seinem Gutachten hervorgehoben, dass auf dem Lederleplatz eine „fast hemmungslose Verhaltensweise“ festzustellen gewesen sei, die eine „Art Volksfestcharakter“ gehabt habe.
Durch den Spätverkauf werde ein Anreiz geschaffen, auf dem Lederleplatz bis weit über Mitternacht hinaus zu verweilen.